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Autoversicherung | ||||||||
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Hausratversicherung Hausratversicherungen bieten den notwendigen Versicherungsschutz für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes oder einer Wohnung (also den Hausrat). Beispiele sind Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Die Hausratversicherung bietet Schutz bei Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub sowie Vandalismus. Zudem versichern Hausratsversicherungen Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten, die in Folge des Versicherungsfalles eintreten. Neben den genannten Fällen bieten die Hausratversicherungen Einschlüsse für den Fahrraddiebstahl und den Schutz bei Elementarschäden wie Überspannungsschutz an. Der Versicherungsort ist die in der Hausratversicherungs-Police des Versicherten genannte Wohnung oder das Haus des Kunden. Die Erweiterung des Versicherungsortes zum Beispiel auf eine Ferienwohnung oder auf eine Zweitwohnung ist grundsätzlich möglich. Die Höhe der Versicherungssumme der Hausratversicherung richtet sich sinnvoller Weise nach dem Werte des Hausrates sowie nach den Einschlüssen, also z.B. nach dem Wiederbeschaffungswert der Fahrräder. Der „Bund der Versicherten“ gewichtet die Notwendigkeit einer Hausratversicherung mit der Priorität hoch. Die Hausratversicherung werde praktisch von jedem, der einen Hausrat mit bedeutendem Wert gegründet hat, benötigt. Da es auf dem Markt naturgemäß eine Vielzahl von Anbietern von Hausratversicherungen gibt, ist es nur logisch, dass sich vor dem Abschluss der Versicherung zunächst ein Hausratversicherungsvergleich anbietet. Vor einem solchen Tarifvergleich zwischen den Hausratversicherungen sollte der genaue Wert des Hausrates bestimmt werden. Von Faustformeln wie 650€ mal die Quadratmeterzahl raten Experten ab, da es im Versicherungsfall zu einer Unterversicherung bei wertvollem Inventar führen kann, oder in einer „Studentenbude“ zu unverhältnismäßig hohen Prämien. Augrund der signifikanten Unterschiede bei den Leistungen und Prämien ist auf jeden Fall Preisvergleich zwischen den Hausratversicherungen angezeigt. Im Versicherungsfall sollte der Versicherungsnehmer der Hausratversicherung den Schaden unverzüglich (telefonisch, schriftlich oder per Fax) melden. Dabei gilt die Faustformel: Was ist Wann, Wie und Wo passiert? Die Reste von beschädigten Wertgegenständen, die durch die Hausratsversicherung abgedeckt sind, sind aufzubewahren. Die zerstörten Gegenstände sind detailliert aufzulisten, Kaufbelege und Zeugenaussagen sind beizubringen. Nach einem Einbruchdiebstahl oder Vandalismus ist unverzüglich die Polizei zu rufen. Die Entschädigungssumme berechnet der Hausratversicherer nach dem Wiederbeschaffungswert ggf. unter Abzug einer Selbstbeteiligung. Der Anspruch durch den Versicherungsnehmer auf eine Leistung aus der Hausratversicherung verjährt nach zwei Jahren. Sie befinden sich auf der Seite: "www.wts-versicherungen.de/auswahl/intern/inhalt/faq/site/hausratversicherung" |
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