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Abrechnung der Leistungen

Bei Privatversicherten erfolgt die Abrechnung zwischen behandelnden Arzt und dem Versicherten. Dieser muss zunächst die Kosten selbst tragen, kann diese aber bei seiner Versicherung abrechnen und bekommt diese erstattet. Eine Ausnahme besteht beim Aufenthalt in Krankenhäusern. Hier erfolgt die Abrechnung ohne die Versicherten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es hierbei kein Budget, sodass man als Privatversicherter immer 100% an Leistungen erhält, 365 Tage im Jahr.



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