Kfz Versicherung: Ab wann besteht Versicherungsschutz?
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Ab wann besteht Versicherungsschutz ?

Der vorläufige Versicherungsschutz besteht wenn Sie Ihren PKV mit der Doppelkarte bei Ihrer Zulassungsstelle angemeldet haben. Der richtige Versicherungsschutz kommt zustande sobald Sie Ihren Vertag bzw. Ihre Police haben.

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