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Autoversicherung | ||||||||
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Was ist im Schadensfall zu tun ?
Einen Schaden ist sofort schriftlich bei Ihrer Versicherung anzuzeigen,
spätestens aber innerhalb einer Woche. Dabei sind die Kosten möglichst
gering zu Halten (Schadenminderungspflicht). Unterschreiben Sie auf keinen
Fall eine Schuldanerkennung. Auch nicht wenn Sie der Meinung sind die
rechtliche Lage ist eindeutig. Ihre Versicherung könnte dann zur Verpflichtung
im Schadensfall freigesprochen sein.
Sie befinden sich auf der Seite: "www.wts-versicherungen.de/auswahl/intern/inhalt/faq/site/faq8kfzversicherung" |
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