Was passiert mit den Beiträgen, wenn der Vertrag ausgelaufen ist?
Zunächst sollten Sie wissen, dass die eingezahlten Beiträge nicht zurückerstattet werden, wenn der Vertrag beendet ist und keine Versicherungsleistung erbracht wurde.
Wie bereits erwähnt, umfasst eine Risiko-Lebensversicherung nur den Todesfall, was wiederum bedeutet, dass der Beitrag lediglich Kosten- und Risikoanteile beinhaltet. Die Kostenanteile werden zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers verwendet; unter den Risikoanteilen versteht man die Deckung der eingetretenen Versicherungsfälle anderer Versicherten.
Am Versicherungsende besteht ebenfalls eine Besonderheit:
Eine mögliche Ablaufleistung, die es Ihnen ermöglicht entweder Ihren langersehnten Wunsch zu verwirklichen oder ein Polster für die Altersvorsorge zu schaffen. Das kommt dadurch zu Stande, da Erträge aus Risiko-Lebensversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen und somit steuerfrei sind.
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