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Autoversicherung | ||||||||
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Wie kann ich meine alte KFZ Versicherung kündigen ?
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Kündigung zwischen der Ordentlichen Kündigung und Außerordentlichen Kündigung. Die Ordentliche Kündigung ist im Normalfall einen Monat vor Ablauf des Vertrages zu Kündigen. Das heißt die Kündigung muss spätestens am 30.11. beim Versicherer vorliegen und
ist dann zum 01.01. wirksam. Die Außerordentliche Kündigung können Sie bei Beitragserhöhung
ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist eines Monat nach Erhalt der Erhöhung durchführen.
Die Kündigung ist dann wirksam zum Termin der Erhöhung.
Sie befinden sich auf der Seite: "www.wts-versicherungen.de/auswahl/intern/inhalt/faq/site/faq7kfzversicherung" |
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