Wer erhält bei meinem Tod das Geld?
Bei Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit ein Bezugsrecht für beide Fälle festzulegen, sowohl für Ihren Tod, als auch für den Fall des Erlebens des Vertragsablaufs. Dabei wird geregelt, wer die Versicherungsleistungen in diesen Fällen erhält.
Darüber hinaus ist eine Änderung dieses Bezugsrechts jederzeit möglich.
Falls Sie keinen Bezugsberechtigten angegeben haben, wird im Todesfall die gesetzliche Erbfolge geltend.
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