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Wie hoch sind die Mindestbeiträge?

Um die gesamte Zulage zu erhalten, muss die Summe aus Zulage und Eigenanteil zwischen 1-4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres betragen. Wie Sie sehen können wird die Höhe der Mindestbeiträge innerhalb der Jahre von 2002 bis 2008 gesteigert (2002/03: 1%; 2004/05: 2%; 2006/07: 3%; 2008: 4%). Der Eigenanteil muss dabei im Jahr 2002-2004 mindestens 30 Euro, ab den Jahren 2005 mindestens 60 Euro betragen. Abhängig sind diese Werte allerdings von der Anzahl der Kinder. Hat man 2 oder mehr Kinder muss der Eigenanteil mindest die besagten 30 Euro betragen (oder 60 Euro), bei einem Kind 38 Euro (oder 75 Euro) und bei kinderlosen Haushalten 45 Euro (oder 90 Euro), wobei sich die ersten Werte auf die Jahre 2002-2004 beziehen, die Klammer-Werte auf die Jahre ab 2005.

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