Hunde-Haftpflichtversicherung
Tipps zur Kündigung
Da sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein Jahr bezüglich der vereinbarten Laufzeit verlängert, wenn Sie diese nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht kündigen, ist es ratsam im Falle einer Kündigung Ihre Versicherung mindestens drei Monate vorher schriftlich zu benachrichtigen.
Sollten Sie Ihre Versicherung nach dem 25.06.1994 abgeschlossen haben, ist es möglich diese nach der Hälfte der Laufzeit zum Jahresende zu kündigen. Bei einem Abschluss von zum Beispiel 10 Jahren ist dies also am Jahresende des 5. Laufzeitjahres.
Nach dieser Mindestfrist können Sie nun zu dem Jahresende den Vertrag aufheben. Dabei sollten Sie aber stets den obigen Tipp im Gedächtnis haben: immer mindestens drei Monate vorher die schriftliche Kündigung einreichen.
Sollte der Fall eingetreten sein, dass Sie eine Entschädigung erhalten haben, besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen. Positiv anzumerken ist hierbei, dass der Versicherte bis zum Jahresende immer noch Anspruch auf die Beiträge hat. Daher ist es von Vorteil, wenn Sie regulär zum Jahresende kündigen.
Sollte die Versicherung die Beitrage ohne einen Leistungsausgleich erhöhen, haben Sie ebenfalls das Recht binnen eines Monats fristlos zu kündigen. Hierbei gibt es allerdings gewisse Beschränkungen, die dabei überschritten werden müssen, damit Sie von dem genannten Recht Gebrauch machen können.
Informationen zur - Tierhalter Versicherung bei WTS-Versicherungen.de
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