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Die Förderung - wer bekommt sie, wie schließe ich sie ab und wie hoch ist sie?

Jeder, der in einer gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, bekommt diese Förderung. Im Einzelnen sind dies Arbeitnehmer; Bezieher von Lohnersatzleistungen; geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben; Wehr- und Zivildienstleistende; pflichtversicherte Selbstständige oder nichterwerbstätige Eltern, die in der Phase der Kindeserziehung stecken.

Förderungsfrei sind Beamte, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung und Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Diese drei Gruppen haben aber stets die Möglichkeit von der Förderung zu profitieren, und zwar in dem Fall, wenn ihr Ehepartner in einer gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter ist. Im Falle des Beamten muss der Partner aber ebenfalls unter Berücksichtigung aller Zulagen seinen Mindest-Eigenbeitrag leisten. Wenn dieser dann einen Vertrag abschließt, erhält der Ehepartner dann auch ohne Eigenbeitrag die volle Zulage.

Um eine Förderung zu erhalten müssen Sie als Basis einen Altersvorsorgevertrag abschließen, der dementsprechend zertifiziert ist. Dort müssen sie die eigenen Beiträge einzahlen. Nach Ablauf eines jeden Jahres können Sie nun beim Finanzamt eine Zulage beantragen. Das Finanzamt stellt die Höhe der Förderung fest und integriert diese direkt mit dem Vertrag. Der Vorteil ist, dass der gesamte Förderbetrag als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen subtrahiert werden kann, so lange dieser eine bestimmte Höhe nicht übersteigt. Achtung: die gezahlte Zulage wird allerdings auf den Steuervorteil angerechnet. Falls das Kapital nicht zur Alterssicherung verwendet wird, muss die Zulage zurückzahlt werden - vermutlich werden diese Anlageformen steuerpflichtig sein.

Die Höhe der Förderung setzt sich aus Grundzulage und Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage bezieht sich auf die berechtigten Erwachsenen, die Kinderzulage auf jedes Kind.

Grundzulage:

2002/2003: 38 Euro
2004/2005: 76 Euro
2006/2007: 114 Euro
ab 2008: : 154 Euro

Kinderzulage:

2002/2003: 46 Euro
2004/2005: 92 Euro
2006/2007: 138 Euro
ab 2008 : 185 Euro
Zusatz: Diese Zulagen werden nur dann vollständig ausgezahlt, wenn bestimmte Mindestbeiträge eingespart werden.

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