Welche Auswirkungen hat das Alterseinkünftegesetz auf die steuerlichen Behandlungen der Kapitallebensversicherung
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Welche Auswirkungen hat das Alterseinkünftegesetz auf die steuerlichen Behandlungen der Kapitallebensversicherung?

Wenn Sie bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sind und die Versicherung bis zum Renteneintritt 12 Jahre gelaufen ist, erhalten Sie die Hälfte der Erträge steuerfrei. Von enormer Bedeutung ist, dass Sie die Erträge (gemeint sind die eingezahlten Beiträge subtrahiert von den Ablaufleistungen) vollständig mit Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern müssen. Da allerdings lediglich die zusätzlichen Kapitalerträge zu versteuern sind (nicht aber die eingezahlten Beiträge) bleibt die Steuerlast verhältnismäßig gering. Weiterhin ist von Vorteil, dass die Einkünfte von Ruheständlern häufig unter die Steuerfreibeträge sinken, so dass Auszahlungen von dieser Art der Versicherung nach Beginn der Rente praktisch gar nicht mehr oder wenig steuerbelastet sind. Einkommenssteuerfrei bleiben ebenfalls die Versicherungsleistungen im Todesfall.

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